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#21937 von Aktienfluesterer | Erstellt am: 04.09.07 17:11:17 | Beitrag Nr.: 21937 | Weitere Beiträge |
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Bonn/Berlin - Die Finanzaufsicht prüft einen möglichen Verstoß der Fluggesellschaft Air Berlin gegen Informationspflichten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will klären, ob das Unternehmen bei der Bekanntgabe des Gewinneinbruchs im zweiten Quartal den gesetzlichen Regeln zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen korrekt nachgekommen ist. Eine BaFin-Sprecherin bestätigte einen Bericht der "Financial Times Deutschland".
Air Berlin hatte am Mittwoch seine Geschäftszahlen für April bis Juni vorgelegt. Der Gewinn sank im Vergleich zum Vorjahresquartal um 60 Prozent auf 12,1 Mio. Euro. Sechs Tage zuvor hatte ein Unternehmenssprecher Börsengerüchte zurückgewiesen, wonach Air Berlin noch am selben Tag eine Gewinnwarnung abgeben wolle.
Börsennotierte Unternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, Informationen, die den Aktienkurs beeinflussen können, sofort zu veröffentlichen. dpa
Aus der Berliner Morgenpost vom 1. September 2007