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Markus Fugmann: 04.07.08 10:57 Marktausblick 04.07.08 für... |
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peketec.de: 04.07.08 08:55 Der aktuelle Tradingtag |
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Norbert Lohrke: 04.07.08 08:05 Arques: Verschmähte Perle? |
| Thema eröffnet von: | charttechniker | Beiträge: | 130 | Bewertung (6): | |
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| am: | 19.06.07 16:03 | Gelesen gesamt: | 1351 | |||
| Letzter Beitrag von: | Entsafter | Gelesen heute: | 6 | |||
| am: | 04.07.08 14:17 |
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Von charttechniker | Erstellt am: 19.06.07 16:03 | Beitrag Nr.: 18.129 | Weitere Beiträge |
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Laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" sollen führende Manager des im SDAX notierten Konzerns Insiderhandel im Zusammenhang mit der Übernahme der dba betrieben haben. Polizei und Finanzaufsicht durchsuchen Geschäftsräume der Fluggesellschaft und Privatwohnungen. Den Angaben zufolge filzen rund 50 Polizeibeamte und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Dienstagmorgen die Büros der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft. Zudem werden die Privatwohnungen unter anderem von Unternehmenschef Joachim Hunold und des Aufsichtsratsvorsitzenden Johannes Zurnieden durchsucht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Ein Sprecher von Air Berlin bestätigte die Durchsuchungen auf Anfrage der FTD. "Wir finden die Aktion absurd." Air-Berlin-Chef Hunold betonte: "Wir sind sauber."
Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme des Wettbewerbers dba durch Air Berlin verwendet haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie hätten kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung über den Beginn von Übernahmeverhandlungen massiv Aktien der Berliner Fluggesellschaft im Gesamtvolumen von rund 1,5 Mio. Euro erworben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erwerb der dba veröffentlicht worden sei.
Wie denkt ihr da drüber?Viel zu tun für die BaFin zur Zeit!
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Von WEBSTAR1 | Erstellt am: 19.06.07 16:05 | Beitrag Nr.: 18.130 | Weitere Beiträge |
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Von bidandask07 | Erstellt am: 19.06.07 16:13 | Beitrag Nr.: 18.134 | Weitere Beiträge |
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dazu mal ein Bericht gefunden auf managermagazin .de
INSIDERGESCHÄFT
Frankfurt am Main - Beim Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren sollen die Eigner dieser Papiere möglichst gleiche Chancen haben. Deshalb sind in Deutschland wie in der gesamten EU oder in den USA so genannte Insidergeschäfte verboten.
© SPIEGEL ONLINE Überwacht wird der Aktienhandel in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie geht auffälligen Aktienkursbewegungen nach und überprüft routinemäßig jede Fusion oder Übernahme auf möglichen Insiderhandel. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht dafür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor.
manager-magazin.de mit reuters
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Von Vollpfosten | Erstellt am: 19.06.07 19:59 | Beitrag Nr.: 18.150 | Weitere Beiträge |
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Von DerSeher | Erstellt am: 19.06.07 20:02 | Beitrag Nr.: 18.151 | Weitere Beiträge |
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Das ist ja nicht zu glauben!! Zur Zeit ist die Börse von Skandalen geprägt!
Wie wird sowas denn ermittelt hat da jemand "Erfahrung" mit?
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Von badday | Erstellt am: 20.06.07 06:52 | Beitrag Nr.: 18.157 | Weitere Beiträge |
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Wegen des Verdachts des Insiderhandels bei der Fluggesellschaft Air Berlin haben die Polizei und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag bundesweit Firmenräume und Wohnungen durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, waren in Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Bonn und Langenfeld insgesamt zehn Objekte betroffen. Die Ermittlungen richten sich gegen sechs Beschuldigte, darunter der Konzernchef Joachim Hunold und der Aufsichtsratsvorsitzende der Fluggesellschaft. Ein Sprecher von Air Berlin wies
den Vorwurf des Insiderhandels als «absurd» zurück.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme einer Luftfahrtgesellschaft in München verwendet haben, um massiv Aktien zu erwerben. Dabei handelte es sich um die Übernahme der dba im vergangenen Sommer, wie Air Berlin bestätigte.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zum Beginn von Übernahmeverhandlungen Air-Berlin-Aktien im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro gekauft zu haben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erwerb der Münchener Luftfahrtgesellschaft veröffentlicht wurde. Allein der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende sollen Aktien im Wert von 1,47 Millionen Euro erworben haben.
Das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführte Ermittlungsverfahren kam aufgrund einer Strafanzeige der BaFin zustande. An den Durchsuchungen waren den Angaben zufolge rund 50 Polizeibeamte und BaFin-Mitarbeiter beteiligt. Der Schwerpunkt lag in Berlin. Dort wurden neben den Air-Berlin-Firmenräumen auch drei Wohnobjekte durchsucht. Ziel der Aktion war es, Geschäftsunterlagen sicherzustellen. Die Auswertung und die weiteren Ermittlungen werden nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft «längere Zeit in Anspruch nehmen».
Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hatte dba im August 2006 von dem Nürnberger Unternehmer Hans Rudolf Wöhrl übernommen
ddp)
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Von charttechniker | Erstellt am: 20.06.07 07:35 | Beitrag Nr.: 18.158 | Weitere Beiträge |
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Wenn man die Berichte so verfolgt dann fragt man sich wie diese Herren mit so niedriger Intelligenz einen Vorstandsposten bekommen haben?Wie kann man nur so von sich eingenommen sein das man denkt es merkt keiner?
Traurig das das so ist und die ehrlichen Anleger einen Grund mehr haben zu zweifeln.
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 20.06.07 08:09 | Beitrag Nr.: 18.161 | Weitere Beiträge |
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Die Leute scheinen alle zuviel Geld zu verdienen und die Gier auf noch mehr Geld vertrübt ihnen die Sinne!
Ich hoffe im Namen aller Anleger das dort Beweise gefunden werden und die,die sich die Taschen voll gemacht haben verknackt werden! ![]()
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Von bidandask07 | Erstellt am: 20.06.07 08:14 | Beitrag Nr.: 18.162 | Weitere Beiträge |
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was geht denn bitte momentan an der Börse ab?
Aufregung bei der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft: Am Dienstag durchsuchten zahlreiche Polizeibeamte und Mitarbeiter der Börsenaufsicht BaFin die Berliner Konzernzentrale sowie Privatwohnungen und Firmenräume in mehreren Großstädten. Dabei stellten sie angeblich umfangreiches Beweismaterial sicher.
1,5 Millionen Aktien gekauft kurz vor dba-Deal
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verdächtigt Hunold und fünf andere Personen, die meisten Manager von Air Berlin, vor einem Jahr Insiderwissen über die geplante Übernahme der Fluggesellschaft dba zum Kauf von Air Berlin-Aktien genutzt zu haben. Die sechs Beschuldigten sollen kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zum Beginn von Übernahmeverhandlungen Aktien von Air Berlin im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben haben. Als die Übernahme am 17. August 2006 bekannt gegeben wurde, schossen die Aktien um bis zu zwölf Prozent in die Höhe.
Air Berlin bestreitet Vorwürfe
Bei Air Berlin wies man die Anschuldigungen energisch zurück. "Aus unserer Sicht sind die Aktienkäufe alle korrekt abgewickelt und gemeldet worden", erklärte ein Sprecher der Fluggesellschaft. Er bestritt, dass zum Zeitpunkt des Aktienkaufs der dba-Deal schon beschlossen gewesen sei.
Die Ausnutzung von Insiderwissen für Börsengeschäfte wird nach dem Wertpapierhandelsgesetz mit Geldstrafen oder gar Gefängnis bis zu fünf Jahren geahndet. Meist ist es aber extrem schwierig, einen Insiderhandel nachzuweisen. Die meisten Strafanzeigen, die die BaFin an die Staatsanwaltschaft weiterleitete, endeten in der Vergangenheit ergebnislos.
Aktie auf Sturzflug
Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Verdacht des Insiderhandels brachen die Aktien von Air Berlin um bis zu acht Prozent ein. Am Nachmittag belasteten zusätzlich negative Aussagen von Ryanair-Chef Michael O'Leary den Kurs. Laut einem Medienbericht rechnet er mit einem harten Jahr und schlechteren Marktbedingungen.
Air Berlin war vor einem Jahr an die Börse gekommen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten notiert die Aktie inzwischen deutlich über dem Ausgabekurs. Anfang Mai erreichte das Papier mit rund 20 Euro seinen höchsten Stand.
http://boerse.ard.de/content.jsp?go=meldung&key=dokument_234764
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Von huetter69 | Erstellt am: 20.06.07 11:23 | Beitrag Nr.: 18.180 | Weitere Beiträge |
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@charttechniker
Die Posten zu bekommen ist eine Sache aber wie sich die Herren aufführen wenn sie diese Posten inne haben grenzt schon an Größenwahn.
Glauben die eigentlich die hätten eine Tarnkappe auf und keiner sieht oder merkt was?
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Von Entsafter | Erstellt am: 20.06.07 11:29 | Beitrag Nr.: 18.181 | Weitere Beiträge |
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Von TraderSchorschi | Erstellt am: 20.06.07 16:57 | Beitrag Nr.: 18.201 | Weitere Beiträge |
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Habe dazu einen weiteren Artikel gefunden:
Düsseldorf (RP). Air-Berlin-Chef Hunold hat den einst belächelten "Mallorca-Shuttle" zum Angstgegner der Lufthansa entwickelt. Jetzt muss er selbst die Staatsanwälte fürchten. Der Insiderhandels-Vorwurf wiegt schwer.
Seit der ebenso selbstbewusste wie erfolgreiche Air-Berlin-Chef Joachim Hunold die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft an die Börse gebracht hat, musste er viele Nerven lassen. Zuerst der verpatzte Börsen-Start im Mai vergangenen Jahres, als die Aktie im ersten Anlauf kaum jemand kaufen wollte.
Gestern dann die halbe Hundertschaft von Polizisten und Finanzfahndern, die aus heiterem Himmel in Büros und Privaträume des Managers stürmten, weil die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei Hunold und einigen seiner Gefolgsleute unerlaubte Aktiengeschäfte vermutet.
Sie sollen ihr Insider-Wissen über den damals anstehenden Kauf des Konkurrenten dba entgegen den Börsenregeln für private Kursgewinne genutzt haben. Sollten die Staatsanwälte einen Insider-Handel nachweisen können, drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft. Kein Pardon für Insider
Die Strenge des Gesetzgebers gegenüber Insider-Geschäften, wie sie jetzt bei Air Berlin unterstellt werden, hat ihren Grund: Aktienbörsen können nur funktionieren, wenn alle Teilnehmer für die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Unternehmens (und damit für die Bewertung des Aktienkurses) dieselben Voraussetzungen haben.
Andernfalls könnten die Börsen ihre wichtige Funktion als Lieferanten von Investitions-Kapital und als Korrektiv für volkswirtschaftliche Übertreibungen nicht erfüllen. Denn wer würde schon noch mitspielen, wenn eine Handvoll Insider die große Masse der Anleger mit ihrem Wissensvorsprung immer wieder über den Tisch zieht?
Insiderinformationen definiert das Wertpapierhandels-Gesetz als Informationen über öffentlich noch nicht bekannte Umstände zu den Geschäften eines Unternehmens, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis des Unternehmens erheblich beeinflussen.
Dass die Übernahme der dba durch Air Berlin ein solches Ereignis war, steht außer Frage: Der Kurs der Air-Berlin-Aktie, der nach dem Börsengang wochenlang um die Zehn-Euro-Marke dümpelte, schoss just nach der Übernahmemitteilung am 17. August um bis zu zwölf Prozent in die Höhe.
Denn diese Übernahme war Hunolds erster großer Coup: Mit dem auf solvente Geschäftsreisende spezialisierten Deutschland-Flieger wurde die bis dahin als „Mallorca-Shuttle“ belächelte Air Berlin über Nacht zu einer so starken Konkurrenz, dass sogar der deutsche Branchenprimus Lufthansa die Stirn in Sorgenfalten legte.
Gegenüber unserer Zeitung erklärte ein Air-Berlin-Sprecher, dass Joachim Hunold heute 3,2 Prozent und Aufsichtsrats-Chef Jürgen Zurnieden 1,52 Prozent der Air-Berlin-Aktien besitzen.
Das ist nicht verwerflich. Schließlich spricht es für einen angestellten Manager, wenn er bereit ist, für seine unternehmerischen Entscheidungen auch mit eigenem Geld einzustehen. Außerdem wurden alle Käufe ordnungsgemäß angemeldet und veröffentlicht. Die Frage ist allerdings, ob sie zu einem Zeitpunkt erfolgten, als die Käufer bereits von der anstehenden dba-Übernahme wussten, die Öffentlichkeit aber noch nicht.
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Von Traderfeeling | Erstellt am: 20.06.07 17:13 | Beitrag Nr.: 18.203 | Weitere Beiträge |
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 21.06.07 18:21 | Beitrag Nr.: 18.218 | Weitere Beiträge |
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 21.06.07 18:27 | Beitrag Nr.: 18.220 | Weitere Beiträge |
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Air-Berlin-Boss Joachim Hunold und sein Aufsichtsratschef Jürgen Zurnieden stehen in Verdacht, Insiderwissen für Aktienkäufe genutzt zu haben. Heute Morgen durchsuchten Polizei und Ermittler der Finanzdienstleistungsaufsicht Firmenräume und Wohnungen. Auch vier weitere Manager stehen unter Verdacht.
Stuttgart/Berlin - Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, waren insgesamt zehn Objekte betroffen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen liege mit drei Wohnobjekten und den Firmenräumen der Fluggesellschaft in Berlin. Weitere Privatwohnungen und Firmenräume werden in Stuttgart, München, Düsseldorf, Bonn und Langenfeld durchsucht.
Es würde derzeit Beweismaterial, vor allem Geschäftsunterlagen, sichergestellt. Die Auswertung dieser zu erhebenden Unterlagen und die weiteren Ermittlungen werden längere Zeit in Anspruch nehmen, hieß es weiter.
Die Staatsanwaltschaft wollte keine Angaben zum Namen der betroffenen Unternehmen und Personen machen. Offiziell sprechen die Ermittler von einer "seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft". Wie die Fluggesellschaft Air Berlin inzwischen bestätigte, handelt es sich bei fünf der Verdächtigen um Air-Berlin-Manager, darunter auch Vorstandschef Hunold und Aufsichtsratschef Zurnieden.
Nach einer Strafanzeige der BaFin werde gegen sechs Beschuldigte im Umfeld einer seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft, darunter deren Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender, ermittelt, hieß es lediglich. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme einer Luftfahrtgesellschaft in München für Aktiengeschäfte genutzt haben.
Sie hätten kurz nach Abschluss einer Vereinbarung zur Geheimhaltung des Beginns von Übernahmeverhandlungen Air-Berlin-Aktien im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht worden sei. Allein der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende erwarben dabei Aktien im Wert von 1,47 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Air-Berlin-Pressesprecher Peter Hauptvogel bestätigte die Durchsuchungen, wies die erhobenen Anschuldigungen aber zurück. Den Vorwurf des Insiderhandels nannte Hauptvogel "absurd". Die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Aktienkäufe hätten noch vor der Entscheidung zum Kauf der dba stattgefunden.
mik/Dow Jones/Reuters/ddp
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Von Entsafter | Erstellt am: 22.06.07 08:24 | Beitrag Nr.: 18.225 | Weitere Beiträge |
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Frankfurt/Main - Der Vorwurf des Insiderhandels rund um den Billigflieger Air Berlin wird unter Juristen heftig diskutiert. "Die Sache hat sicherlich ein Geschmäckle, aber ein möglicher Insiderhandel ist nur schwer nachzuweisen", sagt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth in Frankfurt am Main. Anlegeranwalt Klaus Rotter aus München geht in seiner Analyse des Falles weit darüber hinaus: "Ein mutiger Richter könnte ihn verurteilen."
Im Kern geht es bei Air Berlin um den Nachweis, dass Vorstandschef Joachim Hunold und fünf weitere Personen Aktien der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft vergangenes Jahr in dem Wissen kauften, dass die Übernahme des Konkurrenten dba gelingt und in der Folge der Aktienkurs steigen wird. "Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn das Wissen um diese kurssensible Tatsache nachgewiesen werden kann", sagt Nieding.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Air-Berlin-Aktien im Wert von rund 1,5 Mio. Euro gekauft zu haben, kurz nachdem eine Geheimhaltungsvereinbarung über den Beginn der Verhandlungen mit dba unterzeichnet worden war. Die Käufe im Juni und Juli 2006 hatte Air Berlin pflichtgemäß veröffentlicht. Der letzte von Aufsichtratschef Johannes Zurnieden erfolgte am 17. Juli. Das war nach Unternehmensangaben der Tag, an dem eine Absichtserklärung mit dba unterzeichnet wurde. "Dies ist sicherlich unglücklich. Zurnieden hatte aber bereits zehn Tage vorher die Aktienorder aufgegeben", so ein Air-Berlin-Sprecher. Der dba-Kauf wurde dann am 17. August bekannt gegeben. Hunold verwies in einer Mitteilung am Dienstag darauf, dass der Deal "bis zum Vorabend" auf der Kippe stand.
Nach Meinung von Anwalt Rotter reicht es aus, dass das Unternehmen nach der Geheimhaltungsvereinbarung mit dba in ernsthafte Gespräche eingestiegen ist. "Wenn Hunold danach kauft, ist der Insidertatbestand erfüllt", so Rotter. Andere Juristen verweisen darauf, dass die Geheimhaltungsverpflichtung darauf hindeutet, dass auch die Beteiligten den Gesprächen eine Bedeutung für den Aktienkurs beigemessen hätten.
Anwalt Klaus Nieding wirft Hunold unabhängig von einem möglichen Insidertatbestand "ungeschicktes Verhalten" vor. "Ein umsichtiger Vorstand kauft oder verkauft keine Papiere in einem so sensiblen Zeitraum." Bei einem großen Dax-Konzern gebe es so etwas nicht.
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Von charttechniker | Erstellt am: 22.06.07 08:46 | Beitrag Nr.: 18.228 | Weitere Beiträge |
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Der Aufwand ist erheblich, das öffentliche Aufsehen mitunter spektakulär, die Ausbeute in vielen Fällen mager. "Zu viele der Insiderverfahren, die wir einleiten, verlaufen im Sande", sagte Jochen Sanio im Januar. Der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) monierte, dass etwa drei von vier Fällen, die seine Behörde an die Strafverfolger weiterleite, später sang- und klanglos untergingen.
Die Statistik gibt Sanio recht: 2006 leitete die BaFin 51 neue Insiderverfahren ein. 23 Untersuchungen stellte sie selbst ein, 24 Vorgänge mit 106 Verdächtigen wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt - die Trefferquote mutet bescheiden an. Die Staatsanwaltschaft schloss im vorigen Jahr 71 Insiderfälle ab. Davon wurden 42 Verfahren eingestellt, 17 gegen Zahlung einer Geldauflage. In sechs Fällen reichte es nur zu einem Strafbefehl, in lediglich fünf Fällen kam es zur Verurteilung durch Gerichte. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Geschäfte schwer einer Person zuzuordnen
Die Entwicklung 2006 untermauert nach Unterlagen der BaFin einen Trend, der sich 2007 fortsetzt. Von Anfang Januar bis Ende April eröffnete die BaFin zwölf neue Untersuchungen. Sieben Vorgänge mit 28 Betroffenen wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die 30 Fälle abschließen konnte. Die Beweislage reichte nur für drei Strafbefehle. Verurteilung in einer Hauptverhandlung? Fehlanzeige.
Die Diskrepanz zwischen Verdacht und Nachweis einer Straftat ist enorm. Auffällige Kursbewegungen sind relativ leicht nachzuweisen, weit schwieriger ist es, Geschäfte als Insidervergehen einer Person zuzuordnen. Bei der BaFin überprüfen 30 Spezialisten in vier Referaten den Wertpapierhandel.
Die Referate Ad-hoc-Publizität und Marktanalyse beobachten auffällige Kursbewegungen in zeitlicher Nähe zu Ad-hoc-Mitteilungen. "Dabei sind Ankündigungen von Übernahmen von besonderem Interesse", sagt eine Sprecherin. Bei auffälligen Kursbewegungen schalten sich die Referate Insider- und Marktüberwachung ein, die umfangreiche Vollmachten bei der Informationsbeschaffung haben. Banken müssen ihnen Auskünfte zu konkreten Geschäften geben. Damit endet jedoch ihr Einflussbereich. Erhärtet sich der Verdacht auf strafbare Handlungen, muss sie die Staatsanwaltschaft einschalten, da nur diese Straftaten verfolgen darf. Das unterscheidet die BaFin etwa von der US-Aufsicht SEC, die schon Verdächtige in Handschellen aus ihren Büros abführen ließ.
Vom Anfangsverdacht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist es jedoch ein weiter Weg. Die Urteile selbst sind oft wenig ergiebig, wie ein Fall aus dem Jahresbericht 2006 der BaFin zeigt: Als die Deutsche Bank (Xetra: 514000 - Nachrichten) 2000 den US-Wertpapierhändler National Discount Brokers übernehmen wollte, kauften ein an den Verhandlungen beteiligter Mitarbeiter der Bank und seine Ehefrau über einen Dritten Aktien des Brokers, die sie nach der Transaktion mit 139.000 DM Gewinn veräußerten. Der Dritte informierte 2002 die BaFin, die den Fall zur Anzeige brachte. Im März 2006 stellte das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 25.000 Euro ein - den erzielten Kursgewinn durfte das Ehepaar behalten.
Nur mal so um zu zeigen wie die BaFin arbeitet!!!
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Von badday | Erstellt am: 22.06.07 08:50 | Beitrag Nr.: 18.229 | Weitere Beiträge |
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Ergaunern 140 000€ und dürfen diese gegen eine Geldstrafe von 25 000€ behalten,geht gar nicht!
Das ist doch ein aufruf zum Insiderhandel wenn ihr mich fragt!! ![]()
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 22.06.07 10:07 | Beitrag Nr.: 18.237 | Weitere Beiträge |
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Aber bei Air Berlin geht es um andere Summen und ich glaube auch das es hier bei einer Verurteilung härtere Strafen geben wird.Mit einer Geldstrafe werden die Herrschaften nicht davon kommen!
Mein Meinung,habt ihreine andere könne wir gern drüber diskutiern!
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Von charttechniker | Erstellt am: 22.06.07 10:09 | Beitrag Nr.: 18.239 | Weitere Beiträge |
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Die werden davon kommen,vielleicht eine Verurteilung wegen dummheit im Amt mehr aber auch nicht.Bißchen Geld hin und herschieben und gut ist!
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Von bidandask07 | Erstellt am: 22.06.07 12:44 | Beitrag Nr.: 18.246 | Weitere Beiträge |
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Von badday | Erstellt am: 25.06.07 14:17 | Beitrag Nr.: 18.304 | Weitere Beiträge |
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Von boersenweibchen | Erstellt am: 25.06.07 14:19 | Beitrag Nr.: 18.306 | Weitere Beiträge |
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Von Traderfeeling | Erstellt am: 25.06.07 21:06 | Beitrag Nr.: 18.326 | Weitere Beiträge |
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Das wird auch noch eine interessante Geschichte werden!!
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Von badday | Erstellt am: 26.06.07 13:18 | Beitrag Nr.: 18.344 | Weitere Beiträge |
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Hierzu sei anzumerken, dass der Vorstandsvorsitzende von Air Berlin, Joachim Hunold, im Juni vergangenen Jahres - also zwei Monate vor der Übernahme - tatsächlich Aktien seines Unternehmens gekauft habe. Er habe jedoch zwischenzeitlich dementiert, dass zu diesem Zeitpunkt die Übernahme bereits festgestanden habe, sondern im Gegenteil, diese zu diesem Zeitpunkt höchst unwahrscheinlich gewesen sei. Das sei in der Tat nachvollziehbar. Und zum anderen, führe eine Übernahmeankündigung beim übernehmenden Unternehmen meist zu einem Kursabschlag. An dieser Stelle also auf einen kurzfristigen Kursgewinn zu spekulieren, wäre wirklichkeitsfremd.