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Forum > Deutschland > Insiderhandel bei Air Berlin?

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AIR BERLIN PLC REGISTERED SHARES EO -,25

Aktueller Kurs (Frankfurt, 04.07.2008 19:51)
Letzter Kurs: 4,41 EUR WKN: AB1000 AIR BERLIN PLC REGISTERED SHARES EO -,25 Chartbild
Veränd. abs.: 0,27 EUR Symbol: AB1
Veränd. in %: 6,52 % ISIN: GB00B128C026
Volumen 59.919 Stück Typ: Aktie
Geld/Brief:
Bid 4,39 Ask 4,44
(1.750,00) (1.700,00)

Thema: Insiderhandel bei Air Berlin?

Thema Nr. 14974  
Thema eröffnet von:  charttechniker Beiträge: 130 Bewertung (6):
am: 19.06.07 16:03 Gelesen gesamt: 1351    
Letzter Beitrag von:  Entsafter Gelesen heute: 6      
am: 04.07.08 14:17          
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Von  charttechniker Erstellt am: 19.06.07 16:03 Beitrag Nr.: 18.129 Weitere Beiträge
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Laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" sollen führende Manager des im SDAX notierten Konzerns Insiderhandel im Zusammenhang mit der Übernahme der dba betrieben haben. Polizei und Finanzaufsicht durchsuchen Geschäftsräume der Fluggesellschaft und Privatwohnungen. Den Angaben zufolge filzen rund 50 Polizeibeamte und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit Dienstagmorgen die Büros der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft. Zudem werden die Privatwohnungen unter anderem von Unternehmenschef Joachim Hunold und des Aufsichtsratsvorsitzenden Johannes Zurnieden durchsucht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Ein Sprecher von Air Berlin bestätigte die Durchsuchungen auf Anfrage der FTD. "Wir finden die Aktion absurd." Air-Berlin-Chef Hunold betonte: "Wir sind sauber."



Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme des Wettbewerbers dba durch Air Berlin verwendet haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Sie hätten kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung über den Beginn von Übernahmeverhandlungen massiv Aktien der Berliner Fluggesellschaft im Gesamtvolumen von rund 1,5 Mio. Euro erworben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erwerb der dba veröffentlicht worden sei.

 

Wie denkt ihr da drüber?Viel zu tun für die BaFin zur Zeit!

 

Von  WEBSTAR1 Erstellt am: 19.06.07 16:05 Beitrag Nr.: 18.130 Weitere Beiträge
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zuerst ohne genauer informiert zu sein, aber die Bafin hat auch im letzten jahr eine menge ermittelt und zu tun gehabt, aber viel dabei raus gekommen ist nicht.

 

Von  bidandask07 Erstellt am: 19.06.07 16:13 Beitrag Nr.: 18.134 Weitere Beiträge
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dazu mal ein Bericht gefunden auf managermagazin .de

 

INSIDERGESCHÄFT

Verboten und schwer nachweisbar


Insidergeschäfte benachteiligen andere Marktteilnehmer. Deshalb sind sie verboten. Allerdings sind solche Geschäfte schwer nachweisbar. Nur in den wenigsten Fällen kommt es zu offiziellen Ermittlungen, nicht einmal ein Zehntel der Verfahren endet mit einer Verurteilung.

Frankfurt am Main - Beim Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren sollen die Eigner dieser Papiere möglichst gleiche Chancen haben. Deshalb sind in Deutschland wie in der gesamten EU oder in den USA so genannte Insidergeschäfte verboten.

© SPIEGEL ONLINE Großansicht Vertrauliche Informationen: In der Regel besitzen sie Manager und Aufsichtsräte eines Konzerns
Insider sind etwa Manager oder Aufsichtsräte eines Unternehmens, wenn sie vertrauliche Informationen über bevorstehende wichtige, kursbewegende Ereignisse erlangen, etwa eine Übernahme oder einen Verkauf einer Unternehmenstochter. Wer dieses Wissen vor einer Veröffentlichung nutzt, um Aktien zu verkaufen oder zu kaufen, macht sich in Deutschland seit 1994 strafbar.

Überwacht wird der Aktienhandel in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie geht auffälligen Aktienkursbewegungen nach und überprüft routinemäßig jede Fusion oder Übernahme auf möglichen Insiderhandel. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht dafür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor.

 

Allerdings ist Insiderhandel schwer nachweisbar. So kommt es nur bei wenigen Verdachtsfällen zu Ermittlungen, wie jetzt im Fall der Fluggesellschaft Air Berlin oder erst vor wenigen Tagen gegen ein Vorstandsmitglied des Modekonzerns Escada. Die BaFin beklagte im Januar, dass seit 2001 von 550 Ermittlungsverfahren nur 40 mit einer Verurteilung geendet hätten. Zumindest sind die gesetzlichen Bestimmungen in den vergangenen Jahren verschärft worden. Vorstände und Aufsichtsräte müssen ihre Ver- und Zukäufe von Aktien veröffentlichen. Banken müssen Verdachtsfälle der BaFin melden.

manager-magazin.de mit reuters

 

Von  Vollpfosten Erstellt am: 19.06.07 19:59 Beitrag Nr.: 18.150 Weitere Beiträge
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Das wäre auch wieder ein Hammer wenn das zutreffend wäre! Zur Zeit geht die Luzi richtig ab an der Börse! 

 

Von  DerSeher Erstellt am: 19.06.07 20:02 Beitrag Nr.: 18.151 Weitere Beiträge
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Das ist ja nicht zu glauben!! Zur Zeit ist die Börse von Skandalen geprägt! 

Wie wird sowas denn ermittelt hat da jemand "Erfahrung" mit?  

 

Von  badday Erstellt am: 20.06.07 06:52 Beitrag Nr.: 18.157 Weitere Beiträge
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Durchsuchungen wegen möglichem Insiderhandel bei Air Berlin

 

Wegen des Verdachts des Insiderhandels bei der Fluggesellschaft Air Berlin haben die Polizei und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Dienstag bundesweit Firmenräume und Wohnungen durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, waren in Berlin, Stuttgart, München, Düsseldorf, Bonn und Langenfeld insgesamt zehn Objekte betroffen. Die Ermittlungen richten sich gegen sechs Beschuldigte, darunter der Konzernchef Joachim Hunold und der Aufsichtsratsvorsitzende der Fluggesellschaft. Ein Sprecher von Air Berlin wies

den Vorwurf des Insiderhandels als «absurd» zurück.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme einer Luftfahrtgesellschaft in München verwendet haben, um massiv Aktien zu erwerben. Dabei handelte es sich um die Übernahme der dba im vergangenen Sommer, wie Air Berlin bestätigte.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zum Beginn von Übernahmeverhandlungen Air-Berlin-Aktien im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro gekauft zu haben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erwerb der Münchener Luftfahrtgesellschaft veröffentlicht wurde. Allein der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende sollen Aktien im Wert von 1,47 Millionen Euro erworben haben.

Das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführte Ermittlungsverfahren kam aufgrund einer Strafanzeige der BaFin zustande. An den Durchsuchungen waren den Angaben zufolge rund 50 Polizeibeamte und BaFin-Mitarbeiter beteiligt. Der Schwerpunkt lag in Berlin. Dort wurden neben den Air-Berlin-Firmenräumen auch drei Wohnobjekte durchsucht. Ziel der Aktion war es, Geschäftsunterlagen sicherzustellen. Die Auswertung und die weiteren Ermittlungen werden nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft «längere Zeit in Anspruch nehmen».

Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hatte dba im August 2006 von dem Nürnberger Unternehmer Hans Rudolf Wöhrl übernommen

 

ddp)

 

Von  charttechniker Erstellt am: 20.06.07 07:35 Beitrag Nr.: 18.158 Weitere Beiträge
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Wenn man die Berichte so verfolgt dann fragt man sich wie diese Herren mit so niedriger Intelligenz einen Vorstandsposten bekommen haben?Wie kann man nur so von sich eingenommen sein das man denkt es merkt keiner?

Traurig das das so ist und die ehrlichen Anleger einen Grund mehr haben zu zweifeln.

 

Von  breakevenpoint Erstellt am: 20.06.07 08:09 Beitrag Nr.: 18.161 Weitere Beiträge
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Die Leute scheinen alle zuviel Geld zu verdienen und die Gier auf noch mehr Geld vertrübt ihnen die Sinne!

Ich hoffe im Namen aller Anleger das dort Beweise gefunden werden und die,die sich die Taschen voll gemacht haben verknackt werden!  smiley

 

 

 

Von  bidandask07 Erstellt am: 20.06.07 08:14 Beitrag Nr.: 18.162 Weitere Beiträge
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was geht denn bitte momentan an der Börse ab?

 

19.06.2007 14:52
Insiderhandel mit Air Berlin-Aktien?
Ist für Air Berlin-Chef Joachim Hunold, der jüngst den Karnevalsorden erhielt, Schluss mit lustig? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und andere Manager von Air Berlin wegen des Verdachts auf Insiderhandel. Die Aktie stürzt ab.
Air Berlin-Chef Joachim Hunold Air Berlin-Chef Joachim Hunold ist ins Visier der Justiz geraten

Aufregung bei der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft: Am Dienstag durchsuchten zahlreiche Polizeibeamte und Mitarbeiter der Börsenaufsicht BaFin die Berliner Konzernzentrale sowie Privatwohnungen und Firmenräume in mehreren Großstädten. Dabei stellten sie angeblich umfangreiches Beweismaterial sicher.

1,5 Millionen Aktien gekauft kurz vor dba-Deal
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verdächtigt Hunold und fünf andere Personen, die meisten Manager von Air Berlin, vor einem Jahr Insiderwissen über die geplante Übernahme der Fluggesellschaft dba zum Kauf von Air Berlin-Aktien genutzt zu haben. Die sechs Beschuldigten sollen kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung zum Beginn von Übernahmeverhandlungen Aktien von Air Berlin im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben haben. Als die Übernahme am 17. August 2006 bekannt gegeben wurde, schossen die Aktien um bis zu zwölf Prozent in die Höhe.

Air Berlin bestreitet Vorwürfe
Bei Air Berlin wies man die Anschuldigungen energisch zurück. "Aus unserer Sicht sind die Aktienkäufe alle korrekt abgewickelt und gemeldet worden", erklärte ein Sprecher der Fluggesellschaft. Er bestritt, dass zum Zeitpunkt des Aktienkaufs der dba-Deal schon beschlossen gewesen sei.

Die Ausnutzung von Insiderwissen für Börsengeschäfte wird nach dem Wertpapierhandelsgesetz mit Geldstrafen oder gar Gefängnis bis zu fünf Jahren geahndet. Meist ist es aber extrem schwierig, einen Insiderhandel nachzuweisen. Die meisten Strafanzeigen, die die BaFin an die Staatsanwaltschaft weiterleitete, endeten in der Vergangenheit ergebnislos.

Aktie auf Sturzflug
Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den Verdacht des Insiderhandels brachen die Aktien von Air Berlin um bis zu acht Prozent ein. Am Nachmittag belasteten zusätzlich negative Aussagen von Ryanair-Chef Michael O'Leary den Kurs. Laut einem Medienbericht rechnet er mit einem harten Jahr und schlechteren Marktbedingungen.

Air Berlin war vor einem Jahr an die Börse gekommen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten notiert die Aktie inzwischen deutlich über dem Ausgabekurs. Anfang Mai erreichte das Papier mit rund 20 Euro seinen höchsten Stand.

 

http://boerse.ard.de/content.jsp?go=meldung&key=dokument_234764

 

 

 

Von  huetter69 Erstellt am: 20.06.07 11:23 Beitrag Nr.: 18.180 Weitere Beiträge
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@charttechniker

 

Die Posten zu bekommen ist eine Sache aber wie sich die Herren aufführen wenn sie diese Posten inne haben grenzt schon an Größenwahn.

 

Glauben die eigentlich die hätten eine Tarnkappe auf und keiner sieht oder merkt was?

 

Von  Entsafter Erstellt am: 20.06.07 11:29 Beitrag Nr.: 18.181 Weitere Beiträge
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Air Berlin-Chef Hunold im Visier der Justiz
 
Click! Berlin/Stuttgart (dpa-AFX) - Der Vorstandschef der Fluggesellschaft Air Berlin, Joachim Hunold, sowie weitere Manager sind wegen des Verdachts des Insiderhandels ins Visier der Justiz geraten. Am Dienstagmorgen wurde die Berliner Zentrale des Unternehmens durchsucht. Nach Angaben von Air Berlin wurden Protokolle von Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen eingesehen.

Bundesweit durchsuchten unter Federführung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft rund 50 Ermittler von Polizei und der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insgesamt zehn Objekte. Hunold wies die Vorwürfe als unzutreffend zurück.

Neben Hunold stehen auch Aufsichtsratschef Johannes Zurnieden sowie drei Abteilungsleiter im Verdacht, ihr Insiderwissen genutzt und Air Berlin-Aktien vor dem Kauf der dba im August 2006 gekauft zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wird gegen sechs Beschuldigte konkret ermittelt. Die Durchsuchungen erfolgten auch an den Wohnorten der Mitarbeiter. Der sechste Verdächtige ist nach Air Berlin-Angaben noch nicht namentlich bekannt.

Die Beschuldigten sollen vor Beginn der Übernahmeverhandlungen massiv Aktien von Air Berlin im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben haben. Der Aktienkauf soll noch vor der Ad-hoc- Mitteilung erfolgt sein, die über den Kauf der dba informierte. Alleine der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende sollen dabei Aktien im Wert von 1,47 Millionen Euro gekauft haben.

Hunold sagte: "Ob und in welchem Umfang der Börsenkurs von Air Berlin nach Bekanntgabe der dba-Übernahme steigen würde, war mehr als ungewiss." Er habe Anfang Juni 2006 erstmals Aktien zugekauft, weil gerade zu diesem Zeitpunkt die börsenrechtlich auferlegte Lockup-Periode zu Ende gegangen war und er ein positives Zeichen für den Markt setzen wollte. Diese Aktienkäufe seien ordnungsgemäß der Finanzaufsicht gemeldet und im Internet veröffentlicht worden. Die BaFin habe die Käufe bereits im Frühherbst 2006 untersucht und nicht weiter beanstandet.

Die dba-Übernahme war am 17. August 2006 vor Börsenöffnung bekannt gegeben worden. Der Aktienkurs sprang daraufhin um knapp 10 Prozent auf 11 Euro. Am Vortag waren noch keine besonderen Kursbewegungen zu erkennen.

Zurnieden sagte im "Handelsblatt" (Mittwoch): "Ich habe kein schlechtes Gewissen. Ich fühle mich unschuldig wie ein Lamm." Alle Aktienkäufe seien ordentlich veröffentlicht worden. Auch der frühere dba-Eigentümer Hans Rudolf Wöhrl hält den Verdacht von Insidergeschäften für nicht gerechtfertigt. Jeder Beteiligte habe gewusst, "wie offen der Ausgang der Verhandlungen war", sagte Wöhrl dem "Tagesspiegel" (Mittwoch). Selbst beim Notar sei ein Scheitern der Übernahme noch möglich gewesen. Der Erwerb von Aktien zu einem so frühen Zeitpunkt - im Juni 2006 - hätte demzufolge keinerlei Vorteile aus Insiderwissen gebracht.

Hunold betonte weiter, Air Berlin werde sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ zeigen. Es sei zwar zutreffend, dass bereits am 26. Mai 2006 eine so genannte Geheimhaltungsverpflichtung zwischen Air Berlin und dba geschlossen worden sei und man danach die Prüfung eines möglichen dba-Kaufs begonnen habe. Erst am 15. Juli, also nach den Aktienkäufen, sei der Vorstand vom Aufsichtsrat zu Kaufverhandlungen ermächtigt worden. Zwei Tage später seien die mit dem Vorgang betrauten Mitarbeiter zur Abgabe von Insider- Verpflichtungen aufgefordert worden. Gerüchte über einen bevorstehenden Rücktritt Hunolds wurden vom Unternehmen dementiert: "Von Rücktrittsgedanken kann überhaupt nicht die Rede sein", sagte ein Unternehmenssprecher der "Rheinischen Post" (Mittwoch).

Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben derzeit die sichergestellten Unterlagen. Die Auswertung der Beweisstücke werde längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) forderte eine schnelle Aufklärung. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre Hunold als Vorstandsvorsitzender nicht mehr tragbar, sagte Sprecher Michael Kunert der Deutschen Presse-Agentur dpa.

 

Von  TraderSchorschi Erstellt am: 20.06.07 16:57 Beitrag Nr.: 18.201 Weitere Beiträge
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Habe dazu einen weiteren Artikel gefunden:

 

Verdächtige Gewinne

VON THOMAS REISENER

 

Düsseldorf (RP). Air-Berlin-Chef Hunold hat den einst belächelten "Mallorca-Shuttle" zum Angstgegner der Lufthansa entwickelt. Jetzt muss er selbst die Staatsanwälte fürchten. Der Insiderhandels-Vorwurf wiegt schwer.

Seit der ebenso selbstbewusste wie erfolgreiche Air-Berlin-Chef Joachim Hunold die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft an die Börse gebracht hat, musste er viele Nerven lassen. Zuerst der verpatzte Börsen-Start im Mai vergangenen Jahres, als die Aktie im ersten Anlauf kaum jemand kaufen wollte.

Gestern dann die halbe Hundertschaft von Polizisten und Finanzfahndern, die aus heiterem Himmel in Büros und Privaträume des Managers stürmten, weil die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei Hunold und einigen seiner Gefolgsleute unerlaubte Aktiengeschäfte vermutet.

Sie sollen ihr Insider-Wissen über den damals anstehenden Kauf des Konkurrenten dba entgegen den Börsenregeln für private Kursgewinne genutzt haben. Sollten die Staatsanwälte einen Insider-Handel nachweisen können, drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft. Kein Pardon für Insider

Die Strenge des Gesetzgebers gegenüber Insider-Geschäften, wie sie jetzt bei Air Berlin unterstellt werden, hat ihren Grund: Aktienbörsen können nur funktionieren, wenn alle Teilnehmer für die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Unternehmens (und damit für die Bewertung des Aktienkurses) dieselben Voraussetzungen haben.

Andernfalls könnten die Börsen ihre wichtige Funktion als Lieferanten von Investitions-Kapital und als Korrektiv für volkswirtschaftliche Übertreibungen nicht erfüllen. Denn wer würde schon noch mitspielen, wenn eine Handvoll Insider die große Masse der Anleger mit ihrem Wissensvorsprung immer wieder über den Tisch zieht?

Insiderinformationen definiert das Wertpapierhandels-Gesetz als Informationen über öffentlich noch nicht bekannte Umstände zu den Geschäften eines Unternehmens, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis des Unternehmens erheblich beeinflussen.

Dass die Übernahme der dba durch Air Berlin ein solches Ereignis war, steht außer Frage: Der Kurs der Air-Berlin-Aktie, der nach dem Börsengang wochenlang um die Zehn-Euro-Marke dümpelte, schoss just nach der Übernahmemitteilung am 17. August um bis zu zwölf Prozent in die Höhe.

Denn diese Übernahme war Hunolds erster großer Coup: Mit dem auf solvente Geschäftsreisende spezialisierten Deutschland-Flieger wurde die bis dahin als „Mallorca-Shuttle“ belächelte Air Berlin über Nacht zu einer so starken Konkurrenz, dass sogar der deutsche Branchenprimus Lufthansa die Stirn in Sorgenfalten legte.

Gegenüber unserer Zeitung erklärte ein Air-Berlin-Sprecher, dass Joachim Hunold heute 3,2 Prozent und Aufsichtsrats-Chef Jürgen Zurnieden 1,52 Prozent der Air-Berlin-Aktien besitzen.

 

Das ist nicht verwerflich. Schließlich spricht es für einen angestellten Manager, wenn er bereit ist, für seine unternehmerischen Entscheidungen auch mit eigenem Geld einzustehen. Außerdem wurden alle Käufe ordnungsgemäß angemeldet und veröffentlicht. Die Frage ist allerdings, ob sie zu einem Zeitpunkt erfolgten, als die Käufer bereits von der anstehenden dba-Übernahme wussten, die Öffentlichkeit aber noch nicht.

 

 

 

Von  Traderfeeling Erstellt am: 20.06.07 17:13 Beitrag Nr.: 18.203 Weitere Beiträge
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Alles Verbrecher!!! Bin gespannt ob sich da mal die Verdächtigungen bestätigen und was passiert!

 

Von  breakevenpoint Erstellt am: 21.06.07 18:21 Beitrag Nr.: 18.218 Weitere Beiträge
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Du nimmst mir die Worte aus dem Mund,mal sehen was da auf uns zukommt werde das mal in den Medien verfolgen.

 

Von  breakevenpoint Erstellt am: 21.06.07 18:27 Beitrag Nr.: 18.220 Weitere Beiträge
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Ermittlungen gegen Air-Berlin-Boss

Air-Berlin-Boss Joachim Hunold und sein Aufsichtsratschef Jürgen Zurnieden stehen in Verdacht, Insiderwissen für Aktienkäufe genutzt zu haben. Heute Morgen durchsuchten Polizei und Ermittler der Finanzdienstleistungsaufsicht Firmenräume und Wohnungen. Auch vier weitere Manager stehen unter Verdacht.

Stuttgart/Berlin - Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, waren insgesamt zehn Objekte betroffen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen liege mit drei Wohnobjekten und den Firmenräumen der Fluggesellschaft in Berlin. Weitere Privatwohnungen und Firmenräume werden in Stuttgart, München, Düsseldorf, Bonn und Langenfeld durchsucht.

 

Flugzeuge von Air Berlin: Bundesweite Durchsuchungen
Großbildansicht
DDP

Flugzeuge von Air Berlin: Bundesweite Durchsuchungen

Es würde derzeit Beweismaterial, vor allem Geschäftsunterlagen, sichergestellt. Die Auswertung dieser zu erhebenden Unterlagen und die weiteren Ermittlungen werden längere Zeit in Anspruch nehmen, hieß es weiter.

 

Die Staatsanwaltschaft wollte keine Angaben zum Namen der betroffenen Unternehmen und Personen machen. Offiziell sprechen die Ermittler von einer "seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft". Wie die Fluggesellschaft Air Berlin inzwischen bestätigte, handelt es sich bei fünf der Verdächtigen um Air-Berlin-Manager, darunter auch Vorstandschef Hunold und Aufsichtsratschef Zurnieden.

Nach einer Strafanzeige der BaFin werde gegen sechs Beschuldigte im Umfeld einer seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft, darunter deren Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender, ermittelt, hieß es lediglich. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme einer Luftfahrtgesellschaft in München für Aktiengeschäfte genutzt haben.

Sie hätten kurz nach Abschluss einer Vereinbarung zur Geheimhaltung des Beginns von Übernahmeverhandlungen Air-Berlin-Aktien im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht worden sei. Allein der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende erwarben dabei Aktien im Wert von 1,47 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Air-Berlin-Pressesprecher Peter Hauptvogel bestätigte die Durchsuchungen, wies die erhobenen Anschuldigungen aber zurück. Den Vorwurf des Insiderhandels nannte Hauptvogel "absurd". Die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Aktienkäufe hätten noch vor der Entscheidung zum Kauf der dba stattgefunden.

mik/Dow Jones/Reuters/ddp

 

Von  Entsafter Erstellt am: 22.06.07 08:24 Beitrag Nr.: 18.225 Weitere Beiträge
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Air Berlin: Juristen streiten über Ermittlungen

Insiderhandel? Anlegeranwalt wirft Air-Berlin-Chef Hunold zumindest "ungeschicktes Verhalten" vor

Frankfurt/Main - Der Vorwurf des Insiderhandels rund um den Billigflieger Air Berlin wird unter Juristen heftig diskutiert. "Die Sache hat sicherlich ein Geschmäckle, aber ein möglicher Insiderhandel ist nur schwer nachzuweisen", sagt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth in Frankfurt am Main. Anlegeranwalt Klaus Rotter aus München geht in seiner Analyse des Falles weit darüber hinaus: "Ein mutiger Richter könnte ihn verurteilen."

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Im Kern geht es bei Air Berlin um den Nachweis, dass Vorstandschef Joachim Hunold und fünf weitere Personen Aktien der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft vergangenes Jahr in dem Wissen kauften, dass die Übernahme des Konkurrenten dba gelingt und in der Folge der Aktienkurs steigen wird. "Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn das Wissen um diese kurssensible Tatsache nachgewiesen werden kann", sagt Nieding.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Air-Berlin-Aktien im Wert von rund 1,5 Mio. Euro gekauft zu haben, kurz nachdem eine Geheimhaltungsvereinbarung über den Beginn der Verhandlungen mit dba unterzeichnet worden war. Die Käufe im Juni und Juli 2006 hatte Air Berlin pflichtgemäß veröffentlicht. Der letzte von Aufsichtratschef Johannes Zurnieden erfolgte am 17. Juli. Das war nach Unternehmensangaben der Tag, an dem eine Absichtserklärung mit dba unterzeichnet wurde. "Dies ist sicherlich unglücklich. Zurnieden hatte aber bereits zehn Tage vorher die Aktienorder aufgegeben", so ein Air-Berlin-Sprecher. Der dba-Kauf wurde dann am 17. August bekannt gegeben. Hunold verwies in einer Mitteilung am Dienstag darauf, dass der Deal "bis zum Vorabend" auf der Kippe stand.

Nach Meinung von Anwalt Rotter reicht es aus, dass das Unternehmen nach der Geheimhaltungsvereinbarung mit dba in ernsthafte Gespräche eingestiegen ist. "Wenn Hunold danach kauft, ist der Insidertatbestand erfüllt", so Rotter. Andere Juristen verweisen darauf, dass die Geheimhaltungsverpflichtung darauf hindeutet, dass auch die Beteiligten den Gesprächen eine Bedeutung für den Aktienkurs beigemessen hätten.

Anwalt Klaus Nieding wirft Hunold unabhängig von einem möglichen Insidertatbestand "ungeschicktes Verhalten" vor. "Ein umsichtiger Vorstand kauft oder verkauft keine Papiere in einem so sensiblen Zeitraum." Bei einem großen Dax-Konzern gebe es so etwas nicht.

 

Von  charttechniker Erstellt am: 22.06.07 08:46 Beitrag Nr.: 18.228 Weitere Beiträge
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Die Ohnmacht des Aufsehers
Mittwoch 20. Juni 2007, 11:45 Uhr

 

Der Aufwand ist erheblich, das öffentliche Aufsehen mitunter spektakulär, die Ausbeute in vielen Fällen mager. "Zu viele der Insiderverfahren, die wir einleiten, verlaufen im Sande", sagte Jochen Sanio im Januar. Der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) monierte, dass etwa drei von vier Fällen, die seine Behörde an die Strafverfolger weiterleite, später sang- und klanglos untergingen.

Die Statistik gibt Sanio recht: 2006 leitete die BaFin 51 neue Insiderverfahren ein. 23 Untersuchungen stellte sie selbst ein, 24 Vorgänge mit 106 Verdächtigen wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt - die Trefferquote mutet bescheiden an. Die Staatsanwaltschaft schloss im vorigen Jahr 71 Insiderfälle ab. Davon wurden 42 Verfahren eingestellt, 17 gegen Zahlung einer Geldauflage. In sechs Fällen reichte es nur zu einem Strafbefehl, in lediglich fünf Fällen kam es zur Verurteilung durch Gerichte. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Geschäfte schwer einer Person zuzuordnen

Die Entwicklung 2006 untermauert nach Unterlagen der BaFin einen Trend, der sich 2007 fortsetzt. Von Anfang Januar bis Ende April eröffnete die BaFin zwölf neue Untersuchungen. Sieben Vorgänge mit 28 Betroffenen wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die 30 Fälle abschließen konnte. Die Beweislage reichte nur für drei Strafbefehle. Verurteilung in einer Hauptverhandlung? Fehlanzeige.

Die Diskrepanz zwischen Verdacht und Nachweis einer Straftat ist enorm. Auffällige Kursbewegungen sind relativ leicht nachzuweisen, weit schwieriger ist es, Geschäfte als Insidervergehen einer Person zuzuordnen. Bei der BaFin überprüfen 30 Spezialisten in vier Referaten den Wertpapierhandel.

Die Referate Ad-hoc-Publizität und Marktanalyse beobachten auffällige Kursbewegungen in zeitlicher Nähe zu Ad-hoc-Mitteilungen. "Dabei sind Ankündigungen von Übernahmen von besonderem Interesse", sagt eine Sprecherin. Bei auffälligen Kursbewegungen schalten sich die Referate Insider- und Marktüberwachung ein, die umfangreiche Vollmachten bei der Informationsbeschaffung haben. Banken müssen ihnen Auskünfte zu konkreten Geschäften geben. Damit endet jedoch ihr Einflussbereich. Erhärtet sich der Verdacht auf strafbare Handlungen, muss sie die Staatsanwaltschaft einschalten, da nur diese Straftaten verfolgen darf. Das unterscheidet die BaFin etwa von der US-Aufsicht SEC, die schon Verdächtige in Handschellen aus ihren Büros abführen ließ.

Vom Anfangsverdacht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist es jedoch ein weiter Weg. Die Urteile selbst sind oft wenig ergiebig, wie ein Fall aus dem Jahresbericht 2006 der BaFin zeigt: Als die Deutsche Bank (Xetra: 514000 - Nachrichten) 2000 den US-Wertpapierhändler National Discount Brokers übernehmen wollte, kauften ein an den Verhandlungen beteiligter Mitarbeiter der Bank und seine Ehefrau über einen Dritten Aktien des Brokers, die sie nach der Transaktion mit 139.000 DM Gewinn veräußerten. Der Dritte informierte 2002 die BaFin, die den Fall zur Anzeige brachte. Im März 2006 stellte das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 25.000 Euro ein - den erzielten Kursgewinn durfte das Ehepaar behalten.

 

Nur mal so um zu zeigen wie die BaFin arbeitet!!!

 

Von  badday Erstellt am: 22.06.07 08:50 Beitrag Nr.: 18.229 Weitere Beiträge
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Ergaunern 140 000€ und dürfen diese gegen eine Geldstrafe von 25 000€ behalten,geht gar nicht!

Das ist doch ein aufruf zum Insiderhandel wenn ihr mich fragt!!  smiley

 

Von  breakevenpoint Erstellt am: 22.06.07 10:07 Beitrag Nr.: 18.237 Weitere Beiträge
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Aber bei Air Berlin geht es um andere Summen und ich glaube auch das es hier bei einer Verurteilung härtere Strafen geben wird.Mit einer Geldstrafe werden die Herrschaften nicht davon kommen!

 

Mein Meinung,habt ihreine andere könne wir gern drüber diskutiern!

 

Von  charttechniker Erstellt am: 22.06.07 10:09 Beitrag Nr.: 18.239 Weitere Beiträge
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Insiderhandel? Anlegeranwalt wirft Air-Berlin-Chef Hunold zumindest "ungeschicktes Verhalten" vor

 

Die werden davon kommen,vielleicht eine Verurteilung wegen dummheit im Amt mehr aber auch nicht.Bißchen Geld hin und herschieben und gut ist!

 

Von  bidandask07 Erstellt am: 22.06.07 12:44 Beitrag Nr.: 18.246 Weitere Beiträge
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smileysmiley

 

Air Berlin weist Vorwürfe zurück


Der Vorstand der Air Berlin PLC weist den im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhobenen Vorwurf des Insiderhandels zurück, der gegen zwei Mitglieder des Boards, drei Abteilungsleiter des Hauses und einen sechsten, namentlich noch nicht bekannten Beschuldigten erhoben wird.

Am Dienstag hatten Polizeibeamte und Mitarbeiter der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Büros und Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Ihnen wird unterstellt, dass sie Air Berlin-Aktien im Gesamtwert von 1,5 Millionen Euro gekauft haben sollen, noch ehe das Unternehmen eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erwerb der Luftfahrtgesellschaft dba veröffentlichte. Diese sei dann "geeignet gewesen, den Börsenpreis von Air Berlin erheblich positiv zu beeinflussen".

Gerade diesen im Durchsuchungsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhobenen Vorwurf weist der Vorstandsvorsitzende von Air Berlin, Joachim Hunold, als unzutreffend zurück: "Ob und in welchem Umfang der Börsenkurs von Air Berlin nach Bekanntgabe der dba-Übernahme steigen würde, war mehr als ungewiss. Ich habe Anfang Juni 2006 erstmals Aktien zugekauft, weil gerade zu diesem Zeitpunkt die mir börsenrechtlich auferlegte Lockup-Periode zu Ende gegangen war und ich ein positives Zeichen für den Markt setzen wollte. Air Berlin hat diese Aktienkäufe ordnungsgemäß der Finanzaufsicht gemeldet und im Internet veröffentlicht. Die BaFin hat die Käufe bereits im Frühherbst 2006 untersucht und nicht weiter beanstandet. Und weil ich bisher keine Aktien verkauft habe, konnte ich auch keinen Kursgewinn realisieren.“

Hunold betonte, dass sich Air Berlin gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ zeige und an einer schnellen Aufklärung der Vorwürfe interessiert sei. Es sei zwar zutreffend, dass bereits am 26. Mai 2006 eine so genannte Geheimhaltungsverpflichtung zwischen Air Berlin und dba geschlossen worden sei und man danach mit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung eines möglichen dba-Kaufs begonnen habe, jedoch sei dieser Kauf damals noch höchst unwahrscheinlich gewesen. Erst am 15. Juli 2006, also nach den Aktienkäufen, sei der Vorstand vom Aufsichtsrat zu Kaufverhandlungen ermächtigt worden. Zwei Tage später habe man dann einen "Letter of Intent" abgegeben. Erst zu diesem Zeitpunkt seien die mit dem Vorgang betrauten Mitarbeiter von Air Berlin zur Abgabe von Insider-Verpflichtungen aufgefordert worden. Der dba-Kauf wurde dann am 17. August 2006 bekannt gegeben. Hunold: "Bis zum Vorabend stand der Deal auf der Kippe."


Pressekontakt:
Peter Hauptvogel
Director of Corporate Communications Air Berlin
Tel.: + 49 30 3434 1500
Fax: + 49 30 3434 1509
E-Mail: abpresse@airberlin.com

 

Von  badday Erstellt am: 25.06.07 14:17 Beitrag Nr.: 18.304 Weitere Beiträge
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Insider-Handel ist schwer nachweisbar

Insidergeschäfte sind verboten - was nichts daran ändert, dass immer wieder versucht wird, mit Insider-Wissen Kasse zu machen. Das kommt eher selten ans Licht.
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Beim Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren sollen die Eigner dieser Papiere möglichst gleiche Chancen haben. Deshalb sind in Deutschland wie in der gesamten EU oder in den USA so genannte Insidergeschäfte verboten. Insider sind etwa Manager oder Aufsichtsräte eines Unternehmens, wenn sie vertrauliche Informationen über bevorstehende wichtige, kursbewegende Ereignisse erlangen, etwa eine Übernahme oder einen Verkauf einer Unternehmenstochter. Wer dieses Wissen vor einer Veröffentlichung nutzt, um Aktien zu verkaufen oder zu kaufen, macht sich in Deutschland seit 1994 strafbar.
Überwacht wird der Aktienhandel in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie geht auffälligen Aktienkursbewegungen nach und überprüft routinemäßig jede Fusion oder Übernahme auf möglichen Insiderhandel. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht dafür Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor.
Allerdings ist Insiderhandel schwer nachweisbar. So kommt es nur bei wenigen Verdachtsfällen zu Ermittlungen, wie jetzt im Fall der Fluggesellschaft Air Berlin oder erst vor wenigen Tagen gegen ein Vorstandsmitglied des Modekonzerns Escada. Die BaFin beklagte im Januar, dass seit 2001 von 550 Ermittlungsverfahren nur 40 mit einer Verurteilung geendet hätten. Zumindest sind die gesetzlichen Bestimmungen in den vergangenen Jahren verschärft worden. Vorstände und Aufsichtsräte müsse ihre Ver- und Zukäufe von Aktien veröffentlichen. Banken müssen Verdachtsfälle der BaFin melden.

 

Von  boersenweibchen Erstellt am: 25.06.07 14:19 Beitrag Nr.: 18.306 Weitere Beiträge
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München (aktiencheck.de AG) - Die Experten von "BetaFaktor" sehen derzeit eine günstige Möglichkeit, um bei der Aktie von Air Berlin (ISIN GB00B128C026 / WKN AB1000) noch mal einzusteigen.

Wer die Nachrichten verfolgt habe, dem dürfte nicht entgangen sein, dass es ein Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf des Insiderhandels gegen zwei Mitglieder des Boards der Air Berlin AG, drei Abteilungsleiter des Unternehmens sowie eine sechste bislang noch unbekannte Person geben solle. Es gehe um die Zeit im Sommer vergangenen Jahres. Damals sollten die Beschuldigten im Vorfeld der Übernahme der Fluggesellschaft dba Aktien der eigenen Gesellschaft Air Berlin im Gesamtwert von 1,5 Millionen Euro gekauft haben - noch bevor die Übernahme am 17. August 2006 per Ad-hoc-Mitteilung dem Kapitalmarkt bekannt gemacht worden sei.


Hierzu sei anzumerken, dass der Vorstandsvorsitzende von Air Berlin, Joachim Hunold, im Juni vergangenen Jahres - also zwei Monate vor der Übernahme - tatsächlich Aktien seines Unternehmens gekauft habe. Er habe jedoch zwischenzeitlich dementiert, dass zu diesem Zeitpunkt die Übernahme bereits festgestanden habe, sondern im Gegenteil, diese zu diesem Zeitpunkt höchst unwahrscheinlich gewesen sei. Das sei in der Tat nachvollziehbar. Und zum anderen, führe eine Übernahmeankündigung beim übernehmenden Unternehmen meist zu einem Kursabschlag. An dieser Stelle also auf einen kurzfristigen Kursgewinn zu spekulieren, wäre wirklichkeitsfremd.

Wegen der Newslage würden die fundamentalen Daten etwas aus dem Blickwinkel geraten. Denn durch die Übernahmen der dba und der LTU habe sich die Gesellschaft erheblich breiter am Markt positionieren können. Hinzu komme, dass man mit der LTU nun auch im Langstreckengeschäft Geld verdiene. Für 2007 sei ein Ergebnis je Aktie in Höhe von 1,30 EUR nicht zu hoch gegriffen, 2008 könnten konservativ geschätzt bereits 1,60 EUR durch die Bücher gehen. Daraus ergebe sich ein 2008er KGV von unter 9.

Die Experten von "BetaFaktor" halten die derzeitige Newslage für eine ausgezeichnete Möglichkeit, noch mal günstig bei der Air Berlin-Aktie einzusteigen. Die Ermittlung dürfte ausgehen wie das berühmte Hornberger Schießen. Damit sehe man vorerst in dem alten Allzeithoch bei 21,50 EUR das aktuelle Kursziel. (Ausgabe 25 vom 21.06.2007) (22.06.2007/ac/a/nw)

 

Von  Traderfeeling Erstellt am: 25.06.07 21:06 Beitrag Nr.: 18.326 Weitere Beiträge
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Das wird auch noch eine interessante Geschichte werden!!

 

Montag, 25. Juni 2007

Im Visier der BaFin
Mehr Ärger für Air Berlin


Die wegen Verdachts auf Insiderhandel in die Schlagzeilen geratene Fluggesellschaft Air Berlin kommt nicht zur Ruhe: Die Finanzaufsicht hat die Airline auch wegen möglicher Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten ins Visier genommen, bestätigte eine BaFin-Sprecherin einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Dabei geht es um die Frage, ob die Aktionäre im vergangenen August über die angepeilte Übernahme des Konkurrenten dba rechtzeitig informiert worden seien.
 
Zunächst würden aber die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Insiderhandels abgewartet, sagte die BaFin-Sprecherin. In einer Ad-hoc-Meldung, die das Unternehmen am 17. August 2006 und damit vier Wochen nach Abschluss einer Absichtserklärung zum Kauf von dba veröffentlicht habe, sei der Coup lediglich mit einer Zeile gewürdigt worden, hatte der "Spiegel" berichtet.
 

Ein Air-Berlin-Sprecher wies den Verdacht zurück, die Geschäftsleitung könnte womöglich gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht verstoßen haben. Eine internationale Anwaltskanzlei habe den Vorgang damals geprüft und den Air-Berlin-Managern im Hinblick auf ein mögliches Scheitern des Geschäfts von einer früheren Bekanntgabe abgeraten.
 
Hunold weist Vorwürfe zurück
 
Am vergangenen Dienstag hatten Polizeibeamte und BaFin-Mitarbeiter insgesamt zehn Firmengebäude und Privatwohnungen im ganzen Bundesgebiet wegen des Verdachts auf Insiderhandel durchsucht. Air-Berlin-Chef Joachim Hunold wies die Vorwürfe zurück, die gegen ihn, Aufsichtsratschef Johannes Zurnieden und drei Abteilungsleiter gerichtet wurden.
 
Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der Münchner Fluglinie dba durch Air Berlin im vergangenen August. Die Beschuldigten werden von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, seit Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme "einer Luftfahrtgesellschaft in München" verwendet und kurz nach Abschluss einer Geheimvereinbarung über den Beginn von Übernahmeverhandlungen massiv Aktien des eigenen Unternehmens gekauft zu haben. Nach der offiziellen Bekanntgabe der Übernahme war der Kurs der Air-Berlin-Aktie um mehr als zehn Prozent in die Höhe geschossen.
 
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärte am Montag auf Anfrage, die Ermittlungen dauerten mindestens mehrere Monate. Es habe keine weiteren Durchsuchungen gegeben.

 

 

Von  badday Erstellt am: 26.06.07 13:18 Beitrag Nr.: 18.344 Weitere Beiträge
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Hierzu sei anzumerken, dass der Vorstandsvorsitzende von Air Berlin, Joachim Hunold, im Juni vergangenen Jahres - also zwei Monate vor der Übernahme - tatsächlich Aktien seines Unternehmens gekauft habe. Er habe jedoch zwischenzeitlich dementiert, dass zu diesem Zeitpunkt die Übernahme bereits festgestanden habe, sondern im Gegenteil, diese zu diesem Zeitpunkt höchst unwahrscheinlich gewesen sei. Das sei in der Tat nachvollziehbar. Und zum anderen, führe eine Übernahmeankündigung beim übernehmenden Unternehmen meist zu einem Kursabschlag. An dieser Stelle also auf einen kurzfristigen Kursgewinn zu spekulieren, wäre wirklichkeitsfremd.


Der wird damit durchkommen und schön ungestraft weiter machen dürfen!!