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| Thema eröffnet von: | charttechniker | Beiträge: | 142 | Bewertung (7): | |
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| am: | 19.06.07 16:03 | Gelesen gesamt: | 1802 | |||
| Letzter Beitrag von: | antiPRO | Gelesen heute: | 4 | |||
| am: | 15.07.08 15:02 |
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Von Entsafter | Erstellt am: 20.06.07 11:29 | Beitrag Nr.: 18.181 | Weitere Beiträge |
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Von TraderSchorschi | Erstellt am: 20.06.07 16:57 | Beitrag Nr.: 18.201 | Weitere Beiträge |
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Habe dazu einen weiteren Artikel gefunden:
Düsseldorf (RP). Air-Berlin-Chef Hunold hat den einst belächelten "Mallorca-Shuttle" zum Angstgegner der Lufthansa entwickelt. Jetzt muss er selbst die Staatsanwälte fürchten. Der Insiderhandels-Vorwurf wiegt schwer.
Seit der ebenso selbstbewusste wie erfolgreiche Air-Berlin-Chef Joachim Hunold die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft an die Börse gebracht hat, musste er viele Nerven lassen. Zuerst der verpatzte Börsen-Start im Mai vergangenen Jahres, als die Aktie im ersten Anlauf kaum jemand kaufen wollte.
Gestern dann die halbe Hundertschaft von Polizisten und Finanzfahndern, die aus heiterem Himmel in Büros und Privaträume des Managers stürmten, weil die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei Hunold und einigen seiner Gefolgsleute unerlaubte Aktiengeschäfte vermutet.
Sie sollen ihr Insider-Wissen über den damals anstehenden Kauf des Konkurrenten dba entgegen den Börsenregeln für private Kursgewinne genutzt haben. Sollten die Staatsanwälte einen Insider-Handel nachweisen können, drohen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft. Kein Pardon für Insider
Die Strenge des Gesetzgebers gegenüber Insider-Geschäften, wie sie jetzt bei Air Berlin unterstellt werden, hat ihren Grund: Aktienbörsen können nur funktionieren, wenn alle Teilnehmer für die Bewertung der Erfolgsaussichten eines Unternehmens (und damit für die Bewertung des Aktienkurses) dieselben Voraussetzungen haben.
Andernfalls könnten die Börsen ihre wichtige Funktion als Lieferanten von Investitions-Kapital und als Korrektiv für volkswirtschaftliche Übertreibungen nicht erfüllen. Denn wer würde schon noch mitspielen, wenn eine Handvoll Insider die große Masse der Anleger mit ihrem Wissensvorsprung immer wieder über den Tisch zieht?
Insiderinformationen definiert das Wertpapierhandels-Gesetz als Informationen über öffentlich noch nicht bekannte Umstände zu den Geschäften eines Unternehmens, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis des Unternehmens erheblich beeinflussen.
Dass die Übernahme der dba durch Air Berlin ein solches Ereignis war, steht außer Frage: Der Kurs der Air-Berlin-Aktie, der nach dem Börsengang wochenlang um die Zehn-Euro-Marke dümpelte, schoss just nach der Übernahmemitteilung am 17. August um bis zu zwölf Prozent in die Höhe.
Denn diese Übernahme war Hunolds erster großer Coup: Mit dem auf solvente Geschäftsreisende spezialisierten Deutschland-Flieger wurde die bis dahin als „Mallorca-Shuttle“ belächelte Air Berlin über Nacht zu einer so starken Konkurrenz, dass sogar der deutsche Branchenprimus Lufthansa die Stirn in Sorgenfalten legte.
Gegenüber unserer Zeitung erklärte ein Air-Berlin-Sprecher, dass Joachim Hunold heute 3,2 Prozent und Aufsichtsrats-Chef Jürgen Zurnieden 1,52 Prozent der Air-Berlin-Aktien besitzen.
Das ist nicht verwerflich. Schließlich spricht es für einen angestellten Manager, wenn er bereit ist, für seine unternehmerischen Entscheidungen auch mit eigenem Geld einzustehen. Außerdem wurden alle Käufe ordnungsgemäß angemeldet und veröffentlicht. Die Frage ist allerdings, ob sie zu einem Zeitpunkt erfolgten, als die Käufer bereits von der anstehenden dba-Übernahme wussten, die Öffentlichkeit aber noch nicht.
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Von Traderfeeling | Erstellt am: 20.06.07 17:13 | Beitrag Nr.: 18.203 | Weitere Beiträge |
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 21.06.07 18:21 | Beitrag Nr.: 18.218 | Weitere Beiträge |
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 21.06.07 18:27 | Beitrag Nr.: 18.220 | Weitere Beiträge |
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Air-Berlin-Boss Joachim Hunold und sein Aufsichtsratschef Jürgen Zurnieden stehen in Verdacht, Insiderwissen für Aktienkäufe genutzt zu haben. Heute Morgen durchsuchten Polizei und Ermittler der Finanzdienstleistungsaufsicht Firmenräume und Wohnungen. Auch vier weitere Manager stehen unter Verdacht.
Stuttgart/Berlin - Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, waren insgesamt zehn Objekte betroffen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungen liege mit drei Wohnobjekten und den Firmenräumen der Fluggesellschaft in Berlin. Weitere Privatwohnungen und Firmenräume werden in Stuttgart, München, Düsseldorf, Bonn und Langenfeld durchsucht.
Es würde derzeit Beweismaterial, vor allem Geschäftsunterlagen, sichergestellt. Die Auswertung dieser zu erhebenden Unterlagen und die weiteren Ermittlungen werden längere Zeit in Anspruch nehmen, hieß es weiter.
Die Staatsanwaltschaft wollte keine Angaben zum Namen der betroffenen Unternehmen und Personen machen. Offiziell sprechen die Ermittler von einer "seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft". Wie die Fluggesellschaft Air Berlin inzwischen bestätigte, handelt es sich bei fünf der Verdächtigen um Air-Berlin-Manager, darunter auch Vorstandschef Hunold und Aufsichtsratschef Zurnieden.
Nach einer Strafanzeige der BaFin werde gegen sechs Beschuldigte im Umfeld einer seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft, darunter deren Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender, ermittelt, hieß es lediglich. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten seit Anfang Juni 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme einer Luftfahrtgesellschaft in München für Aktiengeschäfte genutzt haben.
Sie hätten kurz nach Abschluss einer Vereinbarung zur Geheimhaltung des Beginns von Übernahmeverhandlungen Air-Berlin-Aktien im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben, noch ehe eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht worden sei. Allein der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende erwarben dabei Aktien im Wert von 1,47 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Air-Berlin-Pressesprecher Peter Hauptvogel bestätigte die Durchsuchungen, wies die erhobenen Anschuldigungen aber zurück. Den Vorwurf des Insiderhandels nannte Hauptvogel "absurd". Die dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Aktienkäufe hätten noch vor der Entscheidung zum Kauf der dba stattgefunden.
mik/Dow Jones/Reuters/ddp
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Von Entsafter | Erstellt am: 22.06.07 08:24 | Beitrag Nr.: 18.225 | Weitere Beiträge |
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Frankfurt/Main - Der Vorwurf des Insiderhandels rund um den Billigflieger Air Berlin wird unter Juristen heftig diskutiert. "Die Sache hat sicherlich ein Geschmäckle, aber ein möglicher Insiderhandel ist nur schwer nachzuweisen", sagt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding + Barth in Frankfurt am Main. Anlegeranwalt Klaus Rotter aus München geht in seiner Analyse des Falles weit darüber hinaus: "Ein mutiger Richter könnte ihn verurteilen."
Im Kern geht es bei Air Berlin um den Nachweis, dass Vorstandschef Joachim Hunold und fünf weitere Personen Aktien der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft vergangenes Jahr in dem Wissen kauften, dass die Übernahme des Konkurrenten dba gelingt und in der Folge der Aktienkurs steigen wird. "Strafrechtlich relevant wird es erst, wenn das Wissen um diese kurssensible Tatsache nachgewiesen werden kann", sagt Nieding.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Air-Berlin-Aktien im Wert von rund 1,5 Mio. Euro gekauft zu haben, kurz nachdem eine Geheimhaltungsvereinbarung über den Beginn der Verhandlungen mit dba unterzeichnet worden war. Die Käufe im Juni und Juli 2006 hatte Air Berlin pflichtgemäß veröffentlicht. Der letzte von Aufsichtratschef Johannes Zurnieden erfolgte am 17. Juli. Das war nach Unternehmensangaben der Tag, an dem eine Absichtserklärung mit dba unterzeichnet wurde. "Dies ist sicherlich unglücklich. Zurnieden hatte aber bereits zehn Tage vorher die Aktienorder aufgegeben", so ein Air-Berlin-Sprecher. Der dba-Kauf wurde dann am 17. August bekannt gegeben. Hunold verwies in einer Mitteilung am Dienstag darauf, dass der Deal "bis zum Vorabend" auf der Kippe stand.
Nach Meinung von Anwalt Rotter reicht es aus, dass das Unternehmen nach der Geheimhaltungsvereinbarung mit dba in ernsthafte Gespräche eingestiegen ist. "Wenn Hunold danach kauft, ist der Insidertatbestand erfüllt", so Rotter. Andere Juristen verweisen darauf, dass die Geheimhaltungsverpflichtung darauf hindeutet, dass auch die Beteiligten den Gesprächen eine Bedeutung für den Aktienkurs beigemessen hätten.
Anwalt Klaus Nieding wirft Hunold unabhängig von einem möglichen Insidertatbestand "ungeschicktes Verhalten" vor. "Ein umsichtiger Vorstand kauft oder verkauft keine Papiere in einem so sensiblen Zeitraum." Bei einem großen Dax-Konzern gebe es so etwas nicht.
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Von charttechniker | Erstellt am: 22.06.07 08:46 | Beitrag Nr.: 18.228 | Weitere Beiträge |
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Der Aufwand ist erheblich, das öffentliche Aufsehen mitunter spektakulär, die Ausbeute in vielen Fällen mager. "Zu viele der Insiderverfahren, die wir einleiten, verlaufen im Sande", sagte Jochen Sanio im Januar. Der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) monierte, dass etwa drei von vier Fällen, die seine Behörde an die Strafverfolger weiterleite, später sang- und klanglos untergingen.
Die Statistik gibt Sanio recht: 2006 leitete die BaFin 51 neue Insiderverfahren ein. 23 Untersuchungen stellte sie selbst ein, 24 Vorgänge mit 106 Verdächtigen wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt - die Trefferquote mutet bescheiden an. Die Staatsanwaltschaft schloss im vorigen Jahr 71 Insiderfälle ab. Davon wurden 42 Verfahren eingestellt, 17 gegen Zahlung einer Geldauflage. In sechs Fällen reichte es nur zu einem Strafbefehl, in lediglich fünf Fällen kam es zur Verurteilung durch Gerichte. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Geschäfte schwer einer Person zuzuordnen
Die Entwicklung 2006 untermauert nach Unterlagen der BaFin einen Trend, der sich 2007 fortsetzt. Von Anfang Januar bis Ende April eröffnete die BaFin zwölf neue Untersuchungen. Sieben Vorgänge mit 28 Betroffenen wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die 30 Fälle abschließen konnte. Die Beweislage reichte nur für drei Strafbefehle. Verurteilung in einer Hauptverhandlung? Fehlanzeige.
Die Diskrepanz zwischen Verdacht und Nachweis einer Straftat ist enorm. Auffällige Kursbewegungen sind relativ leicht nachzuweisen, weit schwieriger ist es, Geschäfte als Insidervergehen einer Person zuzuordnen. Bei der BaFin überprüfen 30 Spezialisten in vier Referaten den Wertpapierhandel.
Die Referate Ad-hoc-Publizität und Marktanalyse beobachten auffällige Kursbewegungen in zeitlicher Nähe zu Ad-hoc-Mitteilungen. "Dabei sind Ankündigungen von Übernahmen von besonderem Interesse", sagt eine Sprecherin. Bei auffälligen Kursbewegungen schalten sich die Referate Insider- und Marktüberwachung ein, die umfangreiche Vollmachten bei der Informationsbeschaffung haben. Banken müssen ihnen Auskünfte zu konkreten Geschäften geben. Damit endet jedoch ihr Einflussbereich. Erhärtet sich der Verdacht auf strafbare Handlungen, muss sie die Staatsanwaltschaft einschalten, da nur diese Straftaten verfolgen darf. Das unterscheidet die BaFin etwa von der US-Aufsicht SEC, die schon Verdächtige in Handschellen aus ihren Büros abführen ließ.
Vom Anfangsverdacht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist es jedoch ein weiter Weg. Die Urteile selbst sind oft wenig ergiebig, wie ein Fall aus dem Jahresbericht 2006 der BaFin zeigt: Als die Deutsche Bank (Xetra: 514000 - Nachrichten) 2000 den US-Wertpapierhändler National Discount Brokers übernehmen wollte, kauften ein an den Verhandlungen beteiligter Mitarbeiter der Bank und seine Ehefrau über einen Dritten Aktien des Brokers, die sie nach der Transaktion mit 139.000 DM Gewinn veräußerten. Der Dritte informierte 2002 die BaFin, die den Fall zur Anzeige brachte. Im März 2006 stellte das Landgericht Duisburg das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 25.000 Euro ein - den erzielten Kursgewinn durfte das Ehepaar behalten.
Nur mal so um zu zeigen wie die BaFin arbeitet!!!
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Von badday | Erstellt am: 22.06.07 08:50 | Beitrag Nr.: 18.229 | Weitere Beiträge |
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Ergaunern 140 000€ und dürfen diese gegen eine Geldstrafe von 25 000€ behalten,geht gar nicht!
Das ist doch ein aufruf zum Insiderhandel wenn ihr mich fragt!! ![]()
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Von breakevenpoint | Erstellt am: 22.06.07 10:07 | Beitrag Nr.: 18.237 | Weitere Beiträge |
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Aber bei Air Berlin geht es um andere Summen und ich glaube auch das es hier bei einer Verurteilung härtere Strafen geben wird.Mit einer Geldstrafe werden die Herrschaften nicht davon kommen!
Mein Meinung,habt ihreine andere könne wir gern drüber diskutiern!
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Von charttechniker | Erstellt am: 22.06.07 10:09 | Beitrag Nr.: 18.239 | Weitere Beiträge |
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Die werden davon kommen,vielleicht eine Verurteilung wegen dummheit im Amt mehr aber auch nicht.Bißchen Geld hin und herschieben und gut ist!