Namensaktien (vinkuliert)
Wenn die Übertragung von Namensaktien von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht werden kann, werden diese als vinkulierte Namensaktien bezeichnet.
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Norbert Lohrke: 14.10.08 08:32 Teuer erkaufter Kursaufschwung |
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Stephan Feuerstein: 13.10.08 21:43 Lang ersehnte Kaufsignale? |
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Markus Fugmann: 13.10.08 18:59 Wochenausblick Euro-Dollar... |
Wenn die Übertragung von Namensaktien von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig gemacht werden kann, werden diese als vinkulierte Namensaktien bezeichnet.