Bankgeschäfte
Im Kreditwesengesetz sind Bankgeschäfte genau definiert und festgelegt. Hierzu zählen z. B. Investment-, Depot-, Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten- und Girogeschäfte.
|
|
Stephan Feuerstein: 07.10.08 11:37 Cash bei Crash? |
|
|
Norbert Lohrke:
07.10.08 07:41
Antworten: 2 Es reicht: Ackermann raus |
|
|
Markus Fugmann: 06.10.08 19:26 Wochenausblick Euro-Dollar... |
Im Kreditwesengesetz sind Bankgeschäfte genau definiert und festgelegt. Hierzu zählen z. B. Investment-, Depot-, Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten- und Girogeschäfte.