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Kolumne: Siemens, KPMG, beleglose Zahlungen

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Autor Norbert Lohrke Bewertung (0):
Erstellt am: 19.06.08 09:33 Antworten: 0  
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Kolumne: Siemens, KPMG, beleglose Zahlungen

Bekanntlich hackt eine Krähe einer anderen kein Auge aus. Diesen Spruch werden sie alle kennen. Er besagt schlichtweg, dass Organisationen und Netzwerke, auch Branchen bei Angriffen von außen zusammenhalten und nichts Schlechtes übereinander berichten. Wieder besseres Wissen. Man selbst könnte schließlich mal in eine ähnliche Lage kommen und hat dann auch die Unterstützung der Gegenseite nötig. Also hält man schlichtweg das Maul. So jedenfalls drücken wir uns in Bayern diesbezüglich aus.

 

Damit will ich heute Schluss machen. Der Grund ist, dass ich die dreisten offensichtlichen Lügen langsam satt habe. Mir brannte nämlich schlichtweg die Hutschnur durch, als ich heute Morgen in der Zeitung folgende Überschrift lesen musste: „Wir sind getäuscht worden“ und KPMG bestreitet Mitverantwortung in der Siemens Affäre.

 

Wir haben unsere Pflichten als Prüfer vollumfänglich erfüllt und bis zu den höchsten Organen der Siemens AG berichtet“, sagt der für die Prüfung der Siemens AG zuständige Partner der weltweit zweitgrößten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Harald von Heynitz. So habe er bereits im Herbst 2003 mit dem damaligen Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger über Bargeldzahlungen ohne Nachweise gesprochen. Damals handelte es sich um eine Zahlung der Festnetzsparte ICN von 4 Mio. Euro nach Nigeria. Seinerzeit sei auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats informiert worden. Für die KPMG sei der Fall erledigt gewesen, als „die Rechtsabteilung mit der Untersuchung der Vorgänge beauftragt gewesen sei“ und „nichts unter den Teppich gekehrt wurde“. Von schwarzen Kassen und habe KPMG erst später erfahren. Heynitz sagte dem Richter: „Ich glaube nicht, dass es ein Siemens-System gegeben hat“.

 

Dazu fällt mir nur eines ein: Ich glaube nicht, dass ein Wirtschaftsprüfer, der heute – nach Aufdeckung der Vorgänge bei Siemens – solche Sätze von sich gibt, für den Beruf des Wirtschaftsprüfers die notwendige Eignung hat. Und fordere deshalb diesem Herrn den Titel des Wirtschaftsprüfers zu entziehen.

 

Es ist doch eine unglaubliche Verarsche (Sie entschuldigen bitte dieses harte aber angesichts des Sachverhalts durchaus angebrachte Wort), dem Richter und uns einen solchen Schwachsinn aufzutischen. Warum ich so deutlich Stellung beziehe ergibt sich, aufgrund der folgenden Berufsstandards.

 

„Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Prüfung hat der Abschlussprüfer bei Kenntnis von strafrechtlich relevanten Tatbeständen zu Lasten des geprüften Unternehmens oder von Ordnungswidrigkeiten unbeschadet seiner eventuellen Pflicht zur Berichterstattung im Prüfungsbericht – die zuständigen Organe des Unternehmens unverzüglich zu unterrichten. Der Abschlussprüfer hat eine Nichtaufdeckung nur dann zu vertreten, wenn er die Tatbestände bei ordnungsmäßiger Durchführung der Abschlussprüfung mit berufsüblichen Methoden hätte feststellen müssen. Werden schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung festgestellt, hat der Abschlussprüfer nach § 321 Abs. 2 HGB zu berichten (Redepflicht)!

 

Und, wenn der Kollege der KPMG nach einem solchen Vorfall und einer kurzen Meldung einfach zur Tagesordnung übergeht und keine Sonderprüfungen auf den Weg bringt bzw. der Fall für ihn erledigt ist – er also nicht mal mehr nachfragt -  dann muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er das wohl aus gutem opportunem Grund und karrieregeilen Verhalten gemacht hat. Wahrscheinlich mit interner Rückendeckung, weil man ein so großes Mandat wie die Siemens AG natürlich nicht gern verliert.

 

Unabhängig davon stellt sich hier konkret die Frage nach der Redepflicht, d.h. auch die Erwähnung im Testat im Sinne einer Ergänzung oder Einschränkung. Nun wird der Kollege sicherlich mit der Wesentlichkeit argumentieren. Was sind schon 4 Mio. Euro bei einem Siemens Gesamtumsatz 72 Mrd. Euro? Wahrscheinlich hat er sich mit einem kleinen Eintrag im Prüfungsbericht der ICN zu exkulpieren versucht. Doch so leicht will ich es Heynitz nicht machen. Denn was den Betrag betrifft, hat er natürlich Recht mit seiner Ausrede. Andererseits ist die Wesentlichkeit nur deshalb ein Argument, weil er es – mangels weiterer Prüfungshandlungen – bei dieser unwesentlichen Größenordnung belassen hat.

 

Angesichts des enormen Schadens, den die Gesellschafter der Siemens AG durch dieses Verhalten erlitten haben, ist es an der Zeit, dass hier massive Strafen bis zum Berufsverbot ausgesprochen werden und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften endlich stärker in die Haftung genommen werden.

 

Entweder sie machen ordentlich ihren Job, oder sie sind schlichtweg überflüssig. Der Gesetzgeber muss sich fragen, wie er die Berufsregeln entsprechend verschärft, dass solche Skandale wie bei Siemens nicht mehr passieren können bzw. wenn, die Verantwortlichen entsprechend bestraft werden.

 

Unabhängig davon sollten die Hauptversammlungen darauf achten, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfer sie bestellen. Ich jedenfalls werde sofort Alarm schlagen, wenn ich den Namen Harald von Heynitz zukünftig in einem Testat sehe. Und, wenn KPMG drunter steht, schaue ich in Zukunft auch etwas genauer hin. Ich rate Ihnen, das auch zu tun.

 

Einen schönen Tag und hohe Renditen wünscht Ihnen.

 

Ihr Norbert Lohrke

 

 

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