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Autor | Norbert Lohrke | Bewertung: | |
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| Erstellt am: | 07.04.08 09:47 | Antworten: | 0 | ||
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Ich dachte ich höre nicht richtig, als ich gestern die Meldung über die Deutsche Telekom AG vernahm. Wie Sie wissen beginnt heute die Mündliche Verhandlung im Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt.
17.000 Kläger wollen von der Deutschen Telekom Schadensersatz. Die Vorwürfe lauten, dass das Immobilienvermögen der Telekom beim Börsengang zu hoch bewertet und der Kauf der amerikanischen Voicestream in der Zeichnungsphase verheimlicht worden sei. Es geht also um den Tatbestand des Wertpapierprospektbetrugs.
Rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn hat die Deutsche Telekom AG ihre Strategie für den Rechtsstreit offenbart. Nach der international bekannten Rechtsanwaltskanzlei Latham & Watkins hätten die Substanzwerte, also auch die Immobilien keine Rolle gespielt. Den in der Aufbruchstimmung der New Economy standen vielmehr allein Wachstums- und Gewinnerwartungen im Vordergrund. Zudem seien Immobilien kein Geschäftszweig des Unternehmens gewesen. Der Buchwert der Grundstücke sei „lediglich ein Vorwand zur Rückgängigmachung einer Investitionsentscheidung“ zitieren die Telekom Anwälte aus einem Urteil zur Haftung für Fehler in Börsenprospekten.
Im Musterverfahren werden Ex-Telekom Chef Ron Sommer, der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dietrich Winkhaus und der Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick sowie Sommer Nachfolger Kai-Uwe Ricke aussagen. Der Anwalt der Kläger Herr Peter Gundermann fordert bereits zu Prozessbeginn einen Vergleich.
Um gleich zur Sache zu kommen. Ich muss Latham & Watkins zum Teil recht geben. Natürlich berufen sich die Kläger – mangels besseren Ansatzmöglichkeiten – auf den Notnagel Immobilienvermögen. Wo sonst sollten sie – aus lauter Verzweiflung - den Hebel denn sonst ansetzen? Unser rückständiges (Wirtschaftsstraf-) Recht gibt einfach nicht mehr her. Und selbst, wenn die Bewertung nicht ganz korrekt gewesen sein sollte, wird das sehr schwer nachzuweisen sein. Schließlich liegen dazu vermutlich Dritt-Gutachten vor, auf die sich die Telekom mit Sicherheit stützen wird. Und natürlich ist auch der Voicestream Deal ein Strohhalm, an dem sich 17.000 Kläger festzuhalten versuchen und der das nicht aushalten wird. Denn es wird verdammt schwer nachweisbar sein, wann die Entscheidung zu dem Deal tatsächlich geplant und getroffen wurde und ob hier eine Prospektverletzung vorliegt. Dass der Verkauf völlig überteuert war und unter Renditegesichtspunkten eine Fehlentscheidung war, liegt auf der Hand.
Das ist es auch gar nicht, worum es wirklich geht. In Wirklichkeit wurde hier nach deutschem Gesetz vermutlich ganz legal gehandelt und doch im großen Stil betrogen.
„Die Aufgabe, die Aktie im Allgemeinen und die T-Aktie im Besonderen populär zu machen, um neue Anlegerkreise in der Bevölkerung zu erschließen, machte es notwendig, ganz neue Wege in der Finanzkommunikation zu beschreiben“ und „In allen Phasen haben wir ganz bewusst einen populären und sehr konsumorientierten Auftritt gewählt, der sich sehr deutlich von dem zurückhaltenden Ton unterschied, der bis dahin in Deutschland in der Finanzkommunikation vorherrschte“ beschrieb seinerzeit der Telekom Sprecher Lissek die damalige Vorgehensweise.
Und wer hat nicht den Schauspieler Manfred Krug vor Augen, der die „Volksaktie“ in höchsten Tönen gepriesen hatte? Bis zu 70.000 Anrufe in der Stunde gingen bei der Telekom ein, wenn dieser über den Äther ging. Davon will Krug heute auch nichts mehr wissen, obwohl er das Geld für die Werbekampagne gern eingesackt hat.
Und dennoch kann ich den vielen Telekom Anlegern, die jetzt klagen, einen Vorwurf nicht ersparen. Denn die Meisten waren damals aus purer Gier in die Aktie gegangen und haben jegliche Vernunft außer Acht gelassen. Denn wer sich erkundigte oder sich die Kennzahlen anschaute, so wie ich das damals tat, der hätte zumindest skeptisch sein müssen. Ich erinnere mich noch gut, dass damals eine Studie auf den Markt kam, ich meine von Goldman Sachs, die den Unternehmenswert der Deutschen Telekom AG schon bei Börsengang deutlich unter dem Ausgabepreis sah. Ich bin mir nämlich deshalb noch so sicher, weil das mit ein Grund war, warum ich nie in die Aktie gegangen bin. Und mich zunächst, aufgrund des massiven Kursanstiegs tierisch geärgert habe.
Am Ende steht die Frage, ob es nun Betrug ist oder nicht? Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn „eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt“. Und wenn ich das wörtlich nehme und unter Außerachtlassung aller juristischen Winkelzüge, dann gibt es hier unbestreitbar Getäuschte und einen Vermögensschaden bei den Anlegern. Denn wer wollte bestreiten, dass die Telekom natürlich damals mit der Bezeichnung „Volksaktie“ breite Anlegerkreise angesprochen hat. Und nicht nur das.
Insbesondere und gerade wurden auch unbedarfte und vertrauensselige Erst-Aktienkäufer angesprochen, die nicht ahnen konnten, dass sie mit staatlichem Siegel über den Tisch gezogen werden. Das ist ja das Verwerfliche. Und zu keiner Zeit war da von Zockerpapier oder Neuer Markt Wert die Rede. Das ist geradezu lächerlich. Alle Vorstände der Deutschen Telekom und der Aufsichtsrat dazu, sollten sich schämen ihren Gesellschafter eine solche strategisch falsche und dreiste Lüge aufzutischen. Aber mit der Strategie hatte es die Telekom sowieso noch nie.
Schlussendlich hat es und wird es fast nur Verlierer geben. Die Deutsche Telekom AG, deren Ruf vollkommen ramponiert ist und in die hoffentlich kein vernünftiger Mensch mehr sein Geld investiert, die Anleger, die viel Geld verloren haben und die damals aufkeimende Aktienkultur, die auf Jahrzehnte hinaus massiv beschädigt wurde.
Gewinner war allein der Deutsche Staat und die Vorstände. Beide haben kräftig abgesahnt. Tja, so ist das in unserem Land. Wer sich hier auf die Staatsvertreter verlässt, ist nämlich verlassen. Denn wer von denen hat denn gewarnt? Die waren alle schön brav ruhig, weil sie natürlich als Eigner und Hauptaktionär massiv auf Kosten ihrer „dummen“ Staatsbürger profitiert haben. Wie später bei der Versteigerung der überteuerten UMTS-Lizenzen auch. Insofern kann ich von dem Kauf von Aktien jedes staatlich initiierten zukünftigen Börsengangs nur abraten. Ob es die Deutsche Bahn AG ist oder die Evonik AG, Ex-Ruhrkohle AG. Lassen Sie bloß die Finger davon und treten Sie in den Käuferstreik.
Für mich gehört also neben der Telekom der Staat Bundesrepublik Deutschland und deren damalige Repräsentanten zumindest symbolisch mit auf die Anklagebank. Denn was bei der Deutschen Telekom AG gelaufen ist, grenzt an bandenmäßigen Betrug unter Mitwirkung und Duldung des deutschen Staates.
Wie bezeichnete die Telekom einst die Mobilcom? „MogelCom“, soweit ich mich erinnere. Mit gleicher Elle gemessen, werden es Obermann und Kollegen aushalten müssen, wenn man die Deutsche Telekom ab jetzt Deutsche BetrügerCom nennt.
Einen schönen Tag und hohe Renditen wünscht Ihnen
Ihr Norbert Lohrke
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